Für Sie beginnen nun einige Stunden des Erlebens und Erholens. Da wir sehr viel Freiheit in unserem Park zugestehen, bitten wir Sie, für sich und andere Verantwortung zu zeigen und die nachfolgenden Regeln zu achten.
1) HAUSRECHT
1.1 Mit dem Betreten des Parks erklären Sie sich mit der Parkordnung einverstanden.
1.2 Der Erlebnispark ist berechtigt, Personen, die gegen die Parkordnung verstoßen, entschädigungslos vom Parkgelände zu verweisen.
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Davon ausgenommen ist Allergiker- und Babynahrung.
2) EINTRITT
2.1 Das Parkgelände darf nur betreten werden mit gültiger Eintrittskarte sowie an den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Besuchereingängen.
2.2 Unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehenden Personen, kann der Zutritt verweigert werden oder diese Personen können vom Parkgelände verwiesen werden.
2.3 Die Eintrittskarten sind während des Aufenthaltes aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Sie sind nur am Verkaufstag gültig und verlieren beim Verlassen des Parks ihre Gültigkeit. Ein erforderlicher Gang zu Ihrem Fahrzeug ist nur mit einem Stempel auf Ihrer Hand möglich.
2.4 Wer ohne rechtmäßig erworbene Eintrittskarte im Park angetroffen wird, bezahlt den doppelten Eintrittspreis.
2.5 Ein kurzzeitiges Verlassen des Parks ist nur nach individueller Regelung mit dem Einlasspersonal möglich.
2.6 Der Umtausch sowie der Ersatz verlegter oder verloren gegangener Karten ist ausgeschlossen.
2.7 Bei technischem und inspektionsbedingtem Ausfall der Einrichtungen oder Angebotsänderungen kann keine Preisminderung gewährt werden (siehe auch 3.3). In der Winterpause und im Falle von aktuellen Betriebsschließungen aufgrund besonderer Vorkommnisse, wie witterungsbedingte Schließung, Sturmwarnung oder im Falle der Abwehr besonderer Gefahren durch Infektionen oder anderen Gefährdungen von Leib und Leben besteht für alle Eintrittskartenformen kein anteiliger Erstattungsanspruch oder ein Anspruch auf nachträgliche Verlängerung des Gültigkeitszeitraumes.
3) BETRIEBSZEIT FAHRGESCHÄFTE
3.1 Fahrbetrieb im Selbstbedienungsmodus ist täglich von zu den aktuellen Öffnungszeiten.
3.2 Fahrbetrieb mit Bedienpersonal ist täglich zu den Aktuellen Öfnungszeiten.
3.3 Saisonbedingt, witterungsbedingt und nach Besucheraufkommen bleiben Änderungen in Angebot und Öffnungszeiten vorbehalten (siehe auch 2.8).
4) AUFSICHTSPFLICHT
Wir weisen alle Eltern und Begleitpersonen von Gruppen darauf hin, die Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen, da wir Sie nicht davon entbinden können.
In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch die Verantwortung für alle Schäden, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen.
5) ALLGEMEINE SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
5.1 Den Anordnungen unseres Personals und den Hinweisschildern ist unbedingt Folge zu leisten.
5.2 Besucher dürfen die Wege und Plätze im Park nicht verlassen.
5.3 Der Besitz und das Tragen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Pistolen, Messer, Schlagringe etc.) ist auf dem Parkgelände nicht gestattet.
5.4 Das mutwillige Lärmen sowie Abspielen von Musik ist untersagt.
5.5 Roller, Rollschuhe, Laufräder, Dreiräder, Scooter und weitere Trendsportgeräte sind aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
5.6 Die feuerpolizeilichen Bestimmungen sind zu beachten. Verboten ist insbesondere das Entfachen von Feuer an anderen als dafür vorgesehenen Stellen (Grillplätze).
6) BENUTZUNG DER EINRICHTUNGEN UND ATTRAKTIONEN
6.1 Die Benutzung der Spielgeräte, Spielwiesen und ähnlichen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
6.2 Die Einrichtungen stehen Ihnen im Rahmen der jeweiligen Benutzungsordnung zur Verfügung. Bitte beachten Sie unbedingt die Anleitungen an den einzelnen Geräten sowie die Anweisungen unseres Personals. Sollten Sie dennoch die Anleitungen bzw. Anweisungen missachten, kann unser Personal Sie von der Benutzung der Attraktion ausschließen, ohne dass dadurch ein Ersatzanspruch Ihrerseits begründet wird. Dies gilt auch, wenn Sie versuchen sollten, sich in einer Warteschlange „vorzudrängeln“.
6.3 Außerdem haften Sie für alle Schäden, die durch Missachtungen, aus Fahrlässigkeit oder durch mutwillige Beschädigungen entstehen.
6.4 In und an den Fahrgeschäften sowie Warteschlangen ist das Rauchen nicht gestattet.
7) GRILLORDNUNG
7.1 Die Benutzung der Grilleinrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
7.2 Der Grillvorgang muss bis 18:00 Uhr beendet sein. (Außer Sonderabsprachen)
7.3 Sorgen Sie dafür, dass der Grill niemals ohne Aufsicht ist.
7.4 Verlassen Sie die Feuerstelle erst, wenn die Asche ausgekühlt ist und wenn Sie noch einmal überprüft haben, ob alles im ordnungsgemäßen Zustand ist.
7.5 Verwenden Sie zum Grillen nur einwandfreie Grillkohle. Bitte kein Holz oder Papier in die Glut werfen.
7.6 Zum Anzünden nur feste Grillanzünder verwenden. Flüssige Zündmittel wie Benzin, Petroleum, Brennspiritus oder ähnliches sind verboten.
7.7 Das Grillen ist nur auf unseren fest installierten Grills erlaubt (d.h. keine Aufstellung von eigenen, mitgebrachten Grills möglich).
7.8 Für Schäden, die an Gästen oder Gegenständen durch den fahrlässigen Umgang mit den Grillhütten oder Grills auftreten, müssen wir Sie haftbar machen.
7.9 Musik, egal aus welchen Quellen abzuspielen, ist an den Grillplätzen nicht gestattet.
8) HUNDE UND HAUSTIERE IM PARK
8.1 Hunde müssen immer angeleint und auf den Gehwegen geführt werden.
8.2 Kein Zutritt zu Spielplätzen und Fahrgeschäften. Halten Sie ausreichend Abstand zu Kindern und anderen Tieren.
8.3 Neben Hunden sind keine weiteren Haustiere im Park gestattet.
9) HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
9.1 Die Haftung des Erlebnisparks und der von ihm beauftragten Personen ist auf Vorsatz und auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
9.2 Insbesondere wird auch keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände übernommen.
9.3 Für liegen gebliebene oder verlorene Gegenstände können wir keine Haftung übernehmen.
10) SCHADENSMELDUNGEN
10.1 Alle Einrichtungen im Park werden sorgfältig gepflegt und überwacht.
10.2 Sollten Sie dennoch ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden Sie den Schaden vor Verlassen des Parkgeländes bei der Information. Melden Sie sich auch bitte dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommen vielleicht erst später ein Schaden entstehen könnte.
10.3 Ein Schadensersatz ist ausgeschlossen, wenn die Schadensmeldung nach dieser Frist und nach dem Verlassen des Parks erfolgt.
11) PARKEN
11.1 Auf unseren Parkplätzen gilt grundsätzlich die StVO.
11.2 Um den störungsfreien Verkehr zu gewährleisten, müssen die Anweisungen unserer Ordnungshüter auf den Parkplätzen genau beachtet werden.
11.3 Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug nur innerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächen ab. Falls Sie dennoch Ihr Fahrzeug außerhalb parken und dadurch den Verkehr behindern, sind wir berechtigt, dieses Fahrzeug auf Ihr Risiko und auf Ihre Kosten abzuschleppen.
11.4 Für Schäden infolge höherer Gewalt wie Sturm, Hagel, Feuer, Diebstahl und Beschädigungen durch andere können wir keinen Ersatz gewähren. Dies gilt nicht, wenn der Schaden durch unser Betriebspersonal verursacht wurde. Aber auch dann können wir nur Schadensersatz gewähren, wenn sie den Schaden vor Verlassen des Parkplatzes dem Erlebnispark melden.
12) AUFNAHMEN IN BILD UND TON SOWIE HANDEL UND WERBUNG
12.1 Werbung und jeglicher Handel auf unserem Gelände und auf unseren Parkplätzen sowie das Anbieten von Waren und Dienstleistungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsführung gestattet.
12.2 Gewerbsmäßige Ton-, Bild und Videoaufnahmen sind nur nach Genehmigung durch die Parkleitung gestattet.
13) VIDEOÜBERWACHUNG
Teile der öffentlich zugänglichen Bereiche im Erlebnispark Esens werden zu Ihrer Sicherheit videoüberwacht und durch entsprechende Hinweisschilder gekennzeichnet. Soweit Bildmaterial gespeichert wird, werden diese Daten unverzüglich gelöscht, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.
14) SCHLUSSBESTIMMUNGEN, GERICHTSSTAND
Es gilt ausschließlich das deutsche Recht. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, sowie der Erfüllungsort für Zahlung, Lieferung und Leistung ist ausschließlich der Sitz des Erlebnisparks Esens. Sollten einzelne Punkte dieser Parkordnung ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag und viel Vergnügen im Erlebnispark Esens